Mieter-Tipps

02.11.2022

Mieter Tipp

Fristlose Kündigung

Verändert der Mieter die in der Wohnung befindliche Heizungsanlage derart, dass von ihr eine Brandgefahr und eine Gefährdung anderer Mieter ausgeht, so kann der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen [AG Melsungen – 4 C 83/21 (70)].

02.11.2022

Mieter Tipp

Kleingärten

Zu unserer Wohnanlage gehören Mietergärten, die nur für die Mieter:innen der Gärten zugänglich sind. In der letzten Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter Kosten für das Beschneiden von Bäumen aus den Gärten auf alle Mieter:innen der Wohnanlage umgelegt. Darf er das? 
Nein. Werden Gartenflächen nur an bestimmte Mieter:innen vermietet und dürfen nur diese den Gartenanteil nutzen, so dürfen Vermietende die Gartenpflegekosten für diese Flächen auch nicht auf alle Mieter:innen umlegen (BGH VIII ZR 135/03).

02.11.2022

Mieter Tipp

Sonstige Betriebskosten

In der Betriebskostenabrechnung ist für die Kostenposition „sonstige Kosten“ eine Aufschlüsselung nach Kostenarten erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten (hier: Dachrinnenreinigung, Trinkwasseruntersuchung sowie diverse Wartungskosten) nicht eng zusammenhängen.
Ist diese Anforderung nicht erfüllt, so ist die Abrechnung (nur) über diese Kostenposition unwirksam (BGH – VIII ZR 371/19).

02.11.2022

Mieter Tipp

Wasserqualität

m vergangenen Jahr fand eine Untersuchung unserer Wasserversorgungsanlage auf den Befall mit Legionellen statt. Nach Beanstandungen musste nachkontrolliert werden – diese Überprüfung  ergab dann keine Auffälligkeiten. Kann die erste Überprüfung über die Betriebskosten auf uns Mieter umgelegt werden? Müssen wir auch für die nachfolgende Prüfung zahlen? 
Die Kosten für die nach der Trinkwasserverordnung laufend vorzunehmende Überprüfung auf Legionellenbefall können Vermieter:innen als Betriebskosten abrechnen und auf ihre Mieter:innen umlegen. Wird aber anlässlich der Überprüfung eine Folgeüberprüfung fällig, da der Verdacht auf eine Kontamination mit Legionellen besteht, sind die sich daraus ergebenden Kosten nicht auf die Mieter:innen umlegbar.

02.08.2022

Mieterverein Rottweil hat Sommerpause

Verehrte Mitglieder u Ratsuchende, unsere Geschäftsstelle ist bis zum 05.09.2022 geschlossen. In dieser Zeit entfällt jedichlicher Schriftverkehr und es findet keine Beratung statt. Am Dienstag den 06.09.2022 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da.Ihr Beratungsteam.