Mieter-Tipps

20.03.2023

Mieter Tipp

Die defekte Klingel- und Sprechanlage in meiner Wohnung wurde ausgetauscht. Ich soll eine Rechnung über 90 Euro bezahlen, da das so im Mietvertrag steht. Doch muss ich das wirklich?
Im Mietvertrag kann zwar wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen selbst zahlen muss. Dies betrifft aber nur Bagatellschäden an solchen Teilen der Mietwohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Die defekte Klingel- und Sprechanlage fällt nicht hierunter, die Reparatur muss der Vermieter bzw. die Vermieterin zahlen.

20.03.2023

Funkablesbarer Wasserzähler

Der Austausch eines analogen gegen einen funkablesbaren Wasserzähler durch den kommunalen Versorger ist zu dulden. Es bestehen weder datenschutzrechtliche Bedenken noch mögliche Gesundheitsgefahren.
Die Strahlungsleistung eines Handys liegt ein Vielfaches über der von einem Funkwasserzähler ausgehenden (VGH München, Beschl. v. 7.3.2022 – 4 CS 21.2254).

15.02.2023

Keine Beratung

Am Schmotzige Donnerstag den 16.02.23 und am Fasnets Dienstag den 21.02.23 ist die Geschäftsstelle geschlossen. Am Donnerstag den 23.02.23 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da.

Allen eine glückselige Fasent... Hu hu hu

05.02.2023

Mieter Tipp

Muss die Mietkaution verzinst werden und, falls ja, stehen mir als Mieter bei Kautionsrückzahlung diese Zinsen zu? 
Ja. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen sie mit zurückgezahlt werden. Wurde die Kaution höherverzinslich angelegt, muss der Vermieter bzw. die Vermieterin auch die höheren Zinsen zurückzahlen. Wurde die verzinsliche Anlegung versäumt, steht dem Mieter bzw. der Mieterin ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Zinsertrages zu, der bei Anlage auf einem Sparbuch angefallen wäre.

05.02.2023

Modernisierung

Die geringfügige Vergrößerung des Balkons (hier: Erhöhung der Gesamtwohnfläche der Wohnung um ein Prozent) führt nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und rechtfertigt daher keine Modernisierungsmieterhöhung (LG Hamburg – 334 C S 5/19).