Mieter-Tipps

01.10.2016

Mietrecht special, Aus alt mach neu

Ein Mieter hat in seine Wohnung investiert und ein Badezimmer neu eingebaut. Die alte Duschkabine stand in der Küche. Eine Investition, die für viele Mieter nachvollziehbar ist. Der Vermieter hatte aber wohl seine eigene Vorstellung von Wohnqualität. Er forderte den Mieter auf, bei dessen Auszug das neue Badezimmer rauszureißen und stattdessen wieder die alte Duschkabine in der Küche einzubauen. Eine Forderung, die nach Ansicht vom Landgericht Hamburg grob rechtsmissbräuchlich ist. ( Az: 311 S 128/04 )

01.09.2016

Glatzköpfe sind bessere Mieter, etwas zum Lachen

"Vermietet nur an Glatzköpfe!" rief eine Vermieter- Zeitschrift ihre Mitglieder auf. Haare setzen Abflüsse zu und das Amtsgericht Spandau hat geurteilt, dass der Mieter nicht verpflichtet sei, den im Fußboden liegenden Traps des Badewannenabflusses regelmäßig zu reinigen ( Az: 2a C 689/97 ).

01.09.2016

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/ Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorliegt. Siehe hierzu die Homepage des DMB, www.dmb.de.

01.08.2016

Mietrecht zum Lachen, Madonna

Eine im Treppenhaus aufgestellte Madonna rechtfertigt keine Mietminderung (AG Münster, Az:3 C 2122/03). Das gilt auch für Protestanten im Haus. Soweit diese geschockt reagierten, seien dies subjektive Überempfindlichkeiten.

01.07.2016

Hundegebell

Das AG Hamburg-Wandsbek hat festgehalten, was es als normales Bellen ansieht. Als artgerechte Reaktionen gelten: kurzes Anschlagen bei Besuch, längers Verbellen fremder Personen, heftiges Begrüßen von Herrchen, Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen ( Az: 716c C 114/90 ).Das OLG Hamm stufte Bellen von insgesamt 30 Min. oder ein ununterbrochenes Dauergebell von mehr als 10 Min. als unzumutbare Störungen ein. Außerhalb der Zeitspannen von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr sollen Hunde aber nicht unzumutbar zu hören sein ( Az: 22 U 265/87 ). Offen bleibt die Frage: Wie bringe ich Struppi bei, wann, wo und aus welchem Grund er bellen darf.