Mieter-Tipps

23.04.2018

Einbauküche

Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und sind nach 20 Jahren einzelne technische Geräte erneuerungsbedürftig, die Küche ansonsten aber noch funktionsfähig, muss der Mieter nicht den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche dulden. Er kann jedoch den Austausch der nicht mehr funktionierenden Geräte verlangen (LG Hamburg 311 S 101/02).

31.03.2018

Mietminderung

Ein Marderbefall auf dem direkt über der Mieterwohnung gelegenen Dachboden rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10 %, entschied das Amtsgericht Augsburg (72 C 2081/16).

01.03.2018

Schrauben im Fensterrahmen

Das Anbringen von Plissees zur Verdunkelung gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache, zumindest soweit es um die Nutzung von Schlafräumen oder Kinderzimmern geht. Das gilt auch dann, wenn die baulichen Gegebenheiten, z.B. das Vorhandensein von Dachschrägen und darin verbauten Velux-Fenstern, die Montage solcher Plissees nur dadurch möglich ist, dass Schrauben in den Fensterrahmen eingebracht werden (AG Bremen 6 C 285/14).

01.03.2018

Vermieter muss Möbel abbauen

Will der Vermieter in der Mieterwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten durchführen, muss er auch für den notwendigen Ab- und Aufbau des Mietermobiliars sorgen. Der Vermieter kann vom Mieter keine „Baufreiheit“ verlangen, dass der also in seiner vollgestellten Wohnungen alle Möbel abbaut, umrückt usw. (LG Berlin 65 S 62/08).

01.03.2018

Wäsche trocknen

Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind unwirksam. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Der Mieter ist auch berechtigt, in der Wohnung einen Wäschetrockner aufzustellen, Kondensat-Trockner sind immer erlaubt.