Mieter-Tipps

01.03.2017

Mikrowelle

Der Mieter hat es nicht zu vertreten, wenn seine Mikrowelle aufgrund eines nicht erkennbaren Defekts die Wohnung in Brand setzt und unbewohnbar macht. Das gilt auch dann, wenn der Netzstecker des Geräts trotz Nichtgebrauchs nicht vom Stromnetz getrennt wird (AG Bremen 17 C 68/15). Das bedeutet, der Mieter muss keinen Schadenersatz zahlen un der Vermieter muss die Wohnung wieder herrichten.

01.11.2016

Tipps zum Sparen von Heizkosten

Richtiges Heizen und Lüften sparen nicht nur Geld, sondern tragen auch zu einem gesunden Raumklima und somit zur Vermeidung von Schimmelpilzen bei. Beachten: Fenster nicht auf "Dauerkipp" stellen! Hier entstehen unbemerkt die höchsten Wärmeverluste. Bis zu 200 Euro pro Heizsaison kann der Mieter allein durch die Vermeidung von dauerhaft angekippten Fenstern einsparen. Außerdem wird ein Auskühlen der Räume und des Mobilars vermieden.

Also nicht zuerst die Räume überheizen und dann mittels Lüften wieder runter kühlen! Die Ideal- bis Maximaltemperaturen betragen in Wohnräumen 20°C bis 22°C, in der Küche 18°C bis 20°C, im Schlafzimmer 16°C bis 18°C und im Badezimmer bis maximal 23°C. Die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C spart 6% der Heizenergie!

Vor dem Lüften die Heizung abstellen! Mehrmals täglich kurz und kräftig lüften! Das verbessert das Raumklima und stoppt den Schimmel. Verwenden von Thermohygrometer, diese zeigen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit an. Sie überprüfen das Raumklima- blinkt das rote Licht ist Lüften erforderlich!

Möbel und Gardinen gehören nie direkt vor die Heizung! Stehen dort Möbel oder ist die Heizung mit Gardinen verhangen, kostet das bis zu 15 Prozent der abgegebenen Wärme.

01.10.2016

Mietrecht special, Aus alt mach neu

Ein Mieter hat in seine Wohnung investiert und ein Badezimmer neu eingebaut. Die alte Duschkabine stand in der Küche. Eine Investition, die für viele Mieter nachvollziehbar ist. Der Vermieter hatte aber wohl seine eigene Vorstellung von Wohnqualität. Er forderte den Mieter auf, bei dessen Auszug das neue Badezimmer rauszureißen und stattdessen wieder die alte Duschkabine in der Küche einzubauen. Eine Forderung, die nach Ansicht vom Landgericht Hamburg grob rechtsmissbräuchlich ist. ( Az: 311 S 128/04 )

01.09.2016

Glatzköpfe sind bessere Mieter, etwas zum Lachen

"Vermietet nur an Glatzköpfe!" rief eine Vermieter- Zeitschrift ihre Mitglieder auf. Haare setzen Abflüsse zu und das Amtsgericht Spandau hat geurteilt, dass der Mieter nicht verpflichtet sei, den im Fußboden liegenden Traps des Badewannenabflusses regelmäßig zu reinigen ( Az: 2a C 689/97 ).

01.09.2016

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskosten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/ Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorliegt. Siehe hierzu die Homepage des DMB, www.dmb.de.