Mieter-Tipps

01.04.2017

Gefälschte Abmahnungen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer neuen Masche mit angeblichen Urheberrechtsverletzungen. In einer E-mail wird behauptet, die Empfänger hätten illegal die Software "Adobe Photoshop CS 6 - Master Collection" heruntergeladen. Diese Abmahnungen sind gefälscht. Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 4.000 Euro Strafe zahlen. Weitere Unterlagen würden sich in einer angehängten Datei befinden. Diesen Anhang sollten Verbraucher auf keinen Fall anklicken, da er möglicherweise Schadsoftware enthält, mit dessen Hilfe Passwörter oder sogar Kontodaten vom PC oder Smartphone gestohlen werden können. Nutzer sollten diese Email deshalb sofort löschen.

01.04.2017

Mietpreisbremse, Sieg für Mieter auch in der zweiten Instanz

Nachdem das Amtsgericht Neuköln schon im September 2016 entschieden hatte, dass die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Miete deutlich zu hoch war, der Vermieter höchstens 6,60 Euro/qm statt 9,50 Euro/qm hätte fordern dürfen, wies jetzt das Landgericht Berlin ( Az: 65 S 424/16 ) die Berufung des Vermieters zurück. Der Vermieter muss die Miete reduzieren und für einen Zeitraum von 5 Monaten rund 1.105,- Euro an den Mieter zurückzahlen. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremsen-Regelung sah das Landgericht Berlin nicht.

01.03.2017

Kündigungsfristen für Mieter

Wer als Mieter die Wohnung kündigen will, muss in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Aber: Zu Gunsten des Mieters darf im Mietvertrag von dieser gesetzlichen Kündigungsfrist abgewichen werden. Das bedeutet, ist im Mietvertrag vereinbart, dass für den Mieter z. B. eine Kündigungsfrist von 1 Monat oder nur 14 Tage gelten soll, ist das wirksam. Das alles gilt aber nur für unbefristete Standard- Mietverträge. Bei qualifizierten bzw. echten Zeitmietverträgen mit Begründung kann während der Laufzeit des Vertrages gar nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt, wenn im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss vereinbart wurde. Der darf aber höchsten vier Jahre gelten.

01.03.2017

Mikrowelle

Der Mieter hat es nicht zu vertreten, wenn seine Mikrowelle aufgrund eines nicht erkennbaren Defekts die Wohnung in Brand setzt und unbewohnbar macht. Das gilt auch dann, wenn der Netzstecker des Geräts trotz Nichtgebrauchs nicht vom Stromnetz getrennt wird (AG Bremen 17 C 68/15). Das bedeutet, der Mieter muss keinen Schadenersatz zahlen un der Vermieter muss die Wohnung wieder herrichten.

01.11.2016

Tipps zum Sparen von Heizkosten

Richtiges Heizen und Lüften sparen nicht nur Geld, sondern tragen auch zu einem gesunden Raumklima und somit zur Vermeidung von Schimmelpilzen bei. Beachten: Fenster nicht auf "Dauerkipp" stellen! Hier entstehen unbemerkt die höchsten Wärmeverluste. Bis zu 200 Euro pro Heizsaison kann der Mieter allein durch die Vermeidung von dauerhaft angekippten Fenstern einsparen. Außerdem wird ein Auskühlen der Räume und des Mobilars vermieden.

Also nicht zuerst die Räume überheizen und dann mittels Lüften wieder runter kühlen! Die Ideal- bis Maximaltemperaturen betragen in Wohnräumen 20°C bis 22°C, in der Küche 18°C bis 20°C, im Schlafzimmer 16°C bis 18°C und im Badezimmer bis maximal 23°C. Die Absenkung der Raumtemperatur um 1°C spart 6% der Heizenergie!

Vor dem Lüften die Heizung abstellen! Mehrmals täglich kurz und kräftig lüften! Das verbessert das Raumklima und stoppt den Schimmel. Verwenden von Thermohygrometer, diese zeigen die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit an. Sie überprüfen das Raumklima- blinkt das rote Licht ist Lüften erforderlich!

Möbel und Gardinen gehören nie direkt vor die Heizung! Stehen dort Möbel oder ist die Heizung mit Gardinen verhangen, kostet das bis zu 15 Prozent der abgegebenen Wärme.