Mieter-Tipps

02.10.2023

Mieter Tipp

Darf jeder in einem Mietshaus zweimal im Jahr so lange und so laut feiern, wie er/sie möchte?
Dass Mieter:innen zweimal im Jahr so lange und so laut feiern dürfen, wie sie wollen, ist im Gesetz nicht verankert. In einem Mehrfamilienhaus gilt stets das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Insbesondere die Nachtruhezeiten von 22.00 bis 6.00 Uhr sollten eingehalten werden. Gelegentliche Feiern zu besonderen Anlässen müssen aber von der Nachbarschaft hingenommen werden (BGH, Urt. v. 29.2.2012, Az. VIII ZR 155/11). Um Ärger vorzubeugen, empfiehlt es sich, Partys rechtzeitig anzukündigen und um Verständnis zu bitten

07.08.2023

Mieter Tipp

Kündigung Mieter Ich habe mein Mieterverhältnis gekündigt und möchte bereits vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag, um doppelte Miete zu sparen. Mein Vermieter weigert sich, den von mir benannten Nachmieter zu akzeptieren. Ist das rechtens? 
Mieter:innen können zwar Nachmieter:innen vorschlagen. Vermietende müssen mit diesen aber keinen neuen Mietvertrag abschließen. Ein Anspruch auf vorzeitige Vertragsentlassung besteht grundsätzlich nicht.

07.08.2023

Mieter Tipp

Abrechnungsfälschung 
Verfälschen Mieter:innen eine Betriebskostenabrechnung oder ermöglichen deren Fälschung, um die Erstattung einer höheren Nachforderung beim Jobcenter zu erschleichen, so sind Vermietende zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung berechtigt (AG Neukölln, Urt. v. 18.10.2022 – 17 C 141/22).

07.08.2023

Mieter Tipp

starkregen 
Kommt es zu Schäden, die auf die Veränderung der Umweltbedingungen zurückzuführen sind (hier: Wassereinbrüche bei Starkregen), kann der Mieter von seinem Vermieter geeignete Vorkehrungen zur Abwendung solcher Schäden verlangen (AG Berlin-Mitte – 27 C 21/20).

07.08.2023

Mieter Tipp

Aufzug 
Die Höhe der Minderung wegen Ausfalls des Aufzugs ist abhängig von der Geschosslage der Wohnung. Für eine Wohnung im dritten Obergeschoss ist eine Minderung von zehn Prozent angemessen. Dem Instandsetzungsanspruch des Mieters kann nicht entgegengehalten werden, es sei ohnehin der Neueinbau des Aufzugs geplant und eine Reparatur daher unwirtschaftlich (AG Mitte – 10 C 104/19, WuM 2020, 484).