Mieter-Tipps

26.03.2019

Untermieterzuschlag

Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine Zustimmung zu einer beantragten Untervermietung von einer angemessenen Erhöhung der Miete - einem Untermietzuschlag - abhängig machen. Die Frage, was „angemessen“ ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin (66 S 29/18) ist ein pauschaler Zuschlag von 5 bis 30 Euro für den erhöhten Aufwand und erhöhte Sachrisiken des Vermieters sachgerecht. Ein höherer Zuschlag kann bei konkret drohenden Vermögensnachteilen des Vermieters in Betracht kommen, wenn zum Beispiel untermietbedingt höhere Betriebskosten wegen einer vereinbarten Inklusivmiete nicht umgelegt werden können.

26.03.2019

Mieter-Tipp

Nebenkostenvereinbarung

Mieter müssen eine Nebenkostenposition, wie zum Beispiel Gebäudeversicherung, nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde oder wenn Mieter und Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages einvernehmlich eine neue, geänderte Nebenkostenvereinbarung treffen. Allein aus dem Umstand, dass der Mieter mehrere Jahre die Kosten für eine Gebäudeversicherung gezahlt hat, folgt weder eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung, noch eine Vertragsänderung durch schlüssiges Verhalten. Schweigen, fehlender Widerspruch beim Lastschrifteinzug oder „Nichthandeln“ haben keinerlei Erklärungswert des Verbrauchers (AG Bremen 9 C 36/18).

14.02.2019

Mieter-Tipp

Fototapete

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit dem Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach dem Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AG Pinneberg 84 C 141/17). 

14.02.2019

Mieter-Tipp

Grob fehlerhafte Abrechnung

Eine grob fehlerhafte Heizkostenabrechnung, bei der weder die angesetzten Heizkosten selbst noch der auf den Mieter entfallende Heizkostenanteil nachvollziehbar und substantiiert vom Vermieter dargestellt wurde, ist unwirksam. Der Vermieter hat keinerlei Nachzahlungsansprüche. Er kann auch nicht argumentieren, der Mieter könne von der vorgelegten Abrechnung 15 % abziehen. Diese Rechtsfolge sieht die Heizkostenverordnung für Fälle vor, in denen der Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet. Aber: Von nicht nachvollziehbaren und prüffähigen Kosten kann niemand einen Abschlag vornehmen (LG Neubrandenburg 1 S 41/18).

14.02.2019

Mieter-Tipp

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung der im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu zahlenden Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz 20 C 168/18).