Mieter-Tipps

11.01.2021

Ich bin vor 16 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Mein Vermieter hat damals auf eine Kaution verzichtet

Jetzt soll ich plötzlich eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten zahlen. Bin ich nach so langer Mietdauer jetzt noch dazu verpflichtet?

Nein. Eine Mietkaution kann der Vermieter nur vom Mieter verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Wurde ein Anspruch auf Kautionszahlung vertraglich vereinbart, verjährt dieser nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde. Es steht den Parteien natürlich frei, während des Mietverhältnisses freiwillig eine neue Kautionsvereinbarung zu treffen.

11.01.2021

Im Schlafzimmer und in der Küche befinden sich die Heizkostenverteiler weit oben am Heizkörper,

d.h. ohne jeglichen Abstand vom oberen Rand des Heizkörpers. Ist das so richtig? Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.

11.01.2021

Wir wohnen in einem Sechs-Familienhaus. Uns vorgelagert sind sechs Garagen mit Flachdach und mit Erdreich als Wärmedämmung bedeckt...

Das Dach ist inzwischen verwildert und wurde nun einmalig gereinigt. Kann der Vermieter diese Kosten als Nebenkosten auf uns Mieter umlegen?

Nein. Nebenkosten sind laufend entstehende Kosten. Der Mieter muss Nebenkosten grundsätzlich nur dann zahlen, wenn die Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart ist, wenn die Kosten regelmäßig entstehen und tatsächlich angefallen sind. Einmalige Reinigungsarbeiten stellen keine auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten dar.

11.01.2021

Unser Vermieter hat an den Briefkästen die Schlösser ausgetauscht....

Bei jedem dieser neuen Schlösser sind zwei Schlüssel dabei. Der Vermieter händigt uns Mietern aber jeweils nur einen Schlüssel aus und begründet dies damit, dass er jeweils einen Schlüssel einbehält, um immer ein Original zu haben, falls der Schlüssel verloren geht. Darf er das?

Nein. Der Vermieter muss einem Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Dazu gehören nicht nur Hausund Wohnungsschlüssel, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel behalten. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, muss der Mieter den Vermieter informieren, unter Umständen die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen.

11.01.2021

Mein Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz beinhaltet einen Pauschalmietpreis,

der alle anfallenden Kosten abdeckt. Nach Veräußerung der Mietwohnungen und der Tiefgaragenplätze hat der neue Eigentümer über die Nebenkosten für die Tiefgarage abgerechnet und von uns Nachzahlung verlangt. Darf er das?

Nein. Eine Vereinbarung über eine Betriebskostenpauschale kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verändert werden. Auch ein Recht zur Erhöhung der Pauschale hat der Vermieter nur dann, wenn dieses Recht im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine fehlende Vereinbarung ist dauerhaft bindend und gilt selbst dann, wenn sich einzelne Betriebskosten beträchtlich erhöhen.