Mieter-Tipps

16.02.2022

Mieter Tipp

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich deutlich mehr Miete zahle als meine Nachbarn. Muss ich das akzeptieren?
Der Vermieter bzw. die Vermieterin ist nicht verpflichtet, von allen Mieter:innen immer eine gleich hohe Miete zu fordern. Mieter:innen haben aber einen Anspruch darauf, dass sie keine zu hohe, gegen das Gesetz verstoßende Miete zahlen müssen.
Bei Mieterhöhungen muss also die Vergleichsmiete eingehalten werden und bei einer Wiedervermietung der Wohnung ist häufig auch die Mietpreisbremse zu beachten.

16.02.2022

Mieter Tipp

Schadensersatz

Der Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung  in der Umzugszeit auch die Mietdifferenz für die Dauer von 3 ½ Jahren (AG Coesfeld – 4 C 156/19, WuM 2019, 712).

16.02.2022

Mieter Tipp

Duldung von Modernisierungsarbeiten

Der Anbau eines Aufzugs erhöht den Gebrauchswert der Mietsache auch dann und der Mieter muss diesen dulden, wenn der Aufzug nur in den Zwischengeschossen hält und zur Wohnung noch einige Treppenstufen zu überwinden sind  (AG Mitte – 17 C 158/16, WuM 2017, 462).

16.02.2022

Mieter Tipp

In unserem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart. Wir haben unseren Vermieter beauftragt einen defekten Rollladen reparieren zu lassen. Es stellte sich heraus, dass das Kurbelgetriebe, welches sich im Rollladenkasten befindet, durch Verschleiß defekt war. Jetzt sollen wir die Rechnung begleichen. Zu Recht?

Nein. Kleinreparaturklauseln gelten nur für Reparaturen von Sachen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, die der Mieter also täglich berührt. Der Mieter benutzt zwar den Kurbelgriff häufig, hat aber keinen Zugriff auf das innenliegende Getriebe. Das muss der Vermieter auf eigene Kosten reparieren.

16.02.2022

Mieter Tipp

Wir haben immer wieder Probleme mit Schimmel – immer wieder an derselben Stelle über dem Fenster. Unser Vermieter sagt, wir lüften schlecht und sind selbst schuld. Dabei lüften wir jeden Tag mehrmals. Wie sollen wir uns verhalten?

Grundsätzlich muss sich der Vermieter um den gemeldeten Schimmelschaden kümmern. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht auf einem Baumangel beruht. Erst wenn ihm dieser Nachweis gelungen ist, stellt sich die Frage, ob der Mieter ausreichend geheizt und gelüftet hat. Hier reicht ein Ankippen der Fenster natürlich nicht aus. Sie sollten den Vermieter auf die Rechtslage hinweisen, unter Umständen können Sie auch nach Rücksprache mit Ihrem örtlichen Mieterverein die Miete mindern