Mieter-Tipps

02.08.2022

Mieter- Tipp

Umstellung von Betriebskostenpauschale auf abzurechnende Vorauszahlungen 
Eine Vereinbarung im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, von einer Pauschale für die Betriebskosten auf Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung umzustellen, ist unwirksam (AG Spandau, Urt. v. 13.12.2021 – 6 C 296/21).

02.08.2022

Mieter- Tipp

Mein Vermieter mutet mir zu, dass ich 350 Kilometer anreise, um in seinem Büro die Rechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen. Er weigert sich, die Belege zu übersenden. Ich bin pflegebedürftig. Habe ich einen Anspruch auf Übersendung der Belege? 
Mieter:innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien. Sie müssen diese vor Ort in den Geschäftsräumen der Vermieter:innen bzw. deren Hausverwaltung einsehen.
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Einsichtsort mehr als 50 km vom Wohnort der Mieter:innen entfernt liegt oder ihnen aufgrund einer dauerhaften Erkrankung oder schweren Behinderung eine Einsichtnahme am Sitz der Vermietenden nicht zumutbar ist. In diesen Fällen haben Mieter:innen ausnahmsweise einen Anspruch auf Zusendung der Belege gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten.

02.08.2022

Mieter- Tipp

Gartenpflegekosten 
Kosten, die für die Pflege öffentlich zugänglicher Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage entstehen, sind nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar  (LG Berlin, Urt. v. 25.9.2019 – 65 S 132/19).

02.08.2022

Mieter- Tipp

Eigenbedarf 
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs gekündigt. Kann ich dieser Kündigung noch irgendwas entgegensetzen? 
Ja. Selbst wenn der Eigenbedarf berechtigt sein sollte (was der Vermieter bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches beweisen muss), hat der Mieter die Möglichkeit, der Kündigung des Vermieters zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Kündigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde (bspw. hohes Alter des Mieters, Krankheit, Verwurzelung in der Gegend, ungeeigneter Ersatzwohnraum etc.).

02.08.2022

Mieter- Tipp

Mein Vermieter behält einfach einen Schlüssel zu meiner Wohnung ein. Ich möchte dies nicht. Darf er das? 
Nein. Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er aber dafür sorgen, dass der Vermieter oder der Hausmeister in Notfällen die Wohnung betreten können. Dazu reicht es, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Nachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.