04.06.2023
Mieter Tipp
Welche Fragen dürfen Vermieter:innen stellen ?
Fragen dürfen Vermieter:innen die künftigen Mieter:innen bei der Wohnungsbesichtigung alles. Die Antworten müssen aber nur stimmen, wenn er oder sie hieran ein berechtigtes Interesse hat. Das sind Fragen, mit denen abklären werden soll, ob die künftigen Mieter:innen die Wohnung bezahlen können, Angaben zum Arbeitgeber, Arbeitsplatz und Einkommen müssen der Wahrheit entsprechen. Das gilt auch bei der Frage, wer die Wohnung anmieten wird und wie viele Personen einziehen sollen.
Fragen nach Konfession, Partei- oder Mietervereinszugehörigkeit, Einrichtung, Musikvorlieben, Freizeitverhalten, Rauchen usw. können Mieter:innen beantworten, wie sie wollen.
20.03.2023
Mieter Tipp
Geruchsbelästigungen durch Kochgerüche, die durch eine undichte Geschossdecke aus der darunterliegenden in die eigene Wohnung eindringen, führen zu einem Mangel der Mietsache und rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von zehn Prozent, wenn die Gerüche auch nachts deutlich wahrzunehmen sind und dadurch das nächtliche Ruhebedürfnis gestört wird (AG Mitte – 122 C 156/21).
20.03.2023
Mieter Tipp
Smart Home Wird eine Klingelanlage gegen eine smarte ausgetauscht, die sich nur über Handy, Festnetztelefon oder Computer bedienen lässt, haben Mieter:innen Anspruch darauf, dass die Anlage so modifiziert wird, dass auch ohne diese Hilfsmittel ein Klingelton zu hören ist und sich die Tür ebenfalls ohne Hilfsmittel öffnen lässt (AG Charlottenburg, Urt. v. 6.10.22 – 202 C 105/22).
20.03.2023
Mieter Tipp
Die defekte Klingel- und Sprechanlage in meiner Wohnung wurde ausgetauscht. Ich soll eine Rechnung über 90 Euro bezahlen, da das so im Mietvertrag steht. Doch muss ich das wirklich?
Im Mietvertrag kann zwar wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen selbst zahlen muss. Dies betrifft aber nur Bagatellschäden an solchen Teilen der Mietwohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Die defekte Klingel- und Sprechanlage fällt nicht hierunter, die Reparatur muss der Vermieter bzw. die Vermieterin zahlen.
20.03.2023
Funkablesbarer Wasserzähler
Der Austausch eines analogen gegen einen funkablesbaren Wasserzähler durch den kommunalen Versorger ist zu dulden. Es bestehen weder datenschutzrechtliche Bedenken noch mögliche Gesundheitsgefahren.
Die Strahlungsleistung eines Handys liegt ein Vielfaches über der von einem Funkwasserzähler ausgehenden (VGH München, Beschl. v. 7.3.2022 – 4 CS 21.2254).