11.01.2021
In meiner Wohnung soll der über 30 Jahre alte Teppichboden ausgetauscht werden. Muss ich für die Kosten aufkommen?
Nein. Ist der Teppich sehr alt, kann der Vermieter keine Ansprüche mehr stellen. Die „Lebensdauer“ von Textilbelägen beträgt grundsätzlich maximal 10 Jahre. Ein 30 Jahre alter Teppichboden ist daher vom Vermieter auf eigene Kosten zu entfernen und durch einen gleichwertigen Belag zu ersetzen.
11.01.2021
Gerade jetzt in Corona-Zeiten habe ich meinen Balkon noch mehr lieben gelernt. Darf ich dort auch grillen?
Wenn keine Schäden verursacht werden und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, ist gegen das Grillen zunächst grundsätzlich nichts einzuwenden. Dringt aber starker Geruch oder Rauch in die Nachbarwohnung ist dies unzulässig und vom grillenden Nachbarn zu unterlassen. Grillt der Nachbar trotz Grillverbot in der Hausordnung, kann dies sogar zu einer Abmahnung und zu einer Kündigung führen.
11.01.2021
Ich musste meine Bürotätigkeit wegen Corona ins Homeoffice verlegen. An meinem Küchentisch beantworte ich nun Emails, nehme Telefonate an und halte Videokonferenzen ab. Darf mein Vermieter deswegen nun meine Miete erhöhen?
Nein. Die Arbeit im Homeoffice stellt keinen Grund für eine Mieterhöhung dar. Solange der Mieter berufliche Tätigkeiten ausführt, die keinen belästigen, hält er sich auch im Rahmen der erlaubten Wohnnutzung und muss auch keine Abmahnung oder Kündigung befürchten.
11.01.2021
Beginnt mein neuer Mietvertrag trotz der Corona-Pandemie zum vereinbarten Termin?
Ja, prinzipiell fängt der Mietvertrag auch in der aktuellen Situation wie vertraglich festgelegt an. Es ist aber ratsam sich so schnell wie möglich mit dem zukünftigen Vermieter in Verbindung zu setzen und telefonisch abzustimmen, ob alles wie geplant ablaufen kann. Eventuell verzögert sich der Mietbeginn, da der aktuelle Mieter aufgrund der Corona-Krise nicht wie geplant ausziehen kann. In so einem Fall ist die direkte Kommunikation und das Bemühen um eine Lösung für alle Parteien die beste Empfehlung. Natürlich muss der Mieter auch erst ab dem Tag Miete bezahlen, an dem er die Wohnung tatsächlich beziehen kann, vorausgesetzt, der Hinderungsgrund liegt in der Sphäre des Vermieters.
30.07.2020
SOMMERPAUSE
Der Mieterverein Rottweil hat seine Geschäftsstelle vom 31.07.20 - 02.9.20 geschlossen.
Während dieser Zeit findet keine Beratung statt ebenso jediglicher Schriftverkehr.
Am Do 03.09.20 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da.
Wie wünschen Ihnen erholsame Urlaubstage, ihr Beratungsteam!