Mieter-Tipps

11.01.2021

Die Kellerräume in unserem Wohnhaus sind sehr eng. Ein größerer Gemeinschaftskeller existiert nicht. Daher habe ich keine Möglichkeit, ein Fahrrad im Haus diebstahl- und wettersicher unterzubringen. Ist die Vermieterin verpflichtet mir eine Möglichke

Nein. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, den Mietern Abstellmöglichkeiten für ihre Räder zu verschaffen. Ist im Haus (Keller) oder Hof kein geeigneter Platz vorhanden, darf der Mieter sein Fahrrad grundsätzlich auch in seiner Wohnung unterbringen, um es so vor Wetter bzw. Dieben zu schützen.

11.01.2021

Bin ich als Mieter verpflichtet, der Bitte der Hausverwaltung nachzukommen und eine Hausratversicherung abzuschließen?

Nein. Der Vermieter darf von seinem Mieter nicht verlangen, dass dieser eine Hausratversicherung abschließt. Ob der Mieter sich für Schäden an seinem Hausrat versichern möchte, bleibt alleine diesem überlassen.

11.01.2021

In meiner Wohnung soll der über 30 Jahre alte Teppichboden ausgetauscht werden. Muss ich für die Kosten aufkommen?

Nein. Ist der Teppich sehr alt, kann der Vermieter keine Ansprüche mehr stellen. Die „Lebensdauer“ von Textilbelägen beträgt grundsätzlich maximal 10 Jahre. Ein 30 Jahre alter Teppichboden ist daher vom Vermieter auf eigene Kosten zu entfernen und durch einen gleichwertigen Belag zu ersetzen.

11.01.2021

Gerade jetzt in Corona-Zeiten habe ich meinen Balkon noch mehr lieben gelernt. Darf ich dort auch grillen?

Wenn keine Schäden verursacht werden und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, ist gegen das Grillen zunächst grundsätzlich nichts einzuwenden. Dringt aber starker Geruch oder Rauch in die Nachbarwohnung ist dies unzulässig und vom grillenden Nachbarn zu unterlassen. Grillt der Nachbar trotz Grillverbot in der Hausordnung, kann dies sogar zu einer Abmahnung und zu einer Kündigung führen.

11.01.2021

Ich musste meine Bürotätigkeit wegen Corona ins Homeoffice verlegen. An meinem Küchentisch beantworte ich nun Emails, nehme Telefonate an und halte Videokonferenzen ab. Darf mein Vermieter deswegen nun meine Miete erhöhen?

Nein. Die Arbeit im Homeoffice stellt keinen Grund für eine Mieterhöhung dar. Solange der Mieter berufliche Tätigkeiten ausführt, die keinen belästigen, hält er sich auch im Rahmen der erlaubten Wohnnutzung und muss auch keine Abmahnung oder Kündigung befürchten.