Mieter-Tipps

16.07.2024

Mieter Tipp

Wir ziehen Ende April aus. Wie lange sollte ich den alten Mietvertrag, das Übergabeprotokoll etc. danach noch aufheben?

Den alten Mietvertrag bzw. das Übergabeprotokoll sollten Sie zumindest so lange aufheben, wie es theoretisch möglich ist, dass der Vermietende noch Forderungen stellt. Forderungen aus einem Mietverhältnis verjähren in aller Regel nach 3 Jahren.

16.07.2024

Mieter Tipp

Ersatzwohnraum 
Können Mietende nach einer Kündigung keine Ersatzwohnung finden, so können sie eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen fehlenden Ersatzwohnraums nur verlangen, wenn sie sich unmittelbar nach Zugang der Kündigung intensiv um die Anmietung einer neuen Wohnung bemüht haben (LG Berlin, Urt. v. 28.9.2023 – 67 S 101/23).

16.07.2024

Mieter Tipp

Hundehaltung 
Haben Vermietende die Hundehaltung genehmigt und widerrufen diese dann ohne berechtigten Grund, können Mietende das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 26.10.23 - 16 S 25/23).

16.07.2024

Mieter Tipp

Man liest derzeit viel über das Heizungsgesetz. Muss ich damit rechnen, dass viele Vermietende schon dieses Jahr eine neue Heizung einbauen und sich deshalb kräftig die Miete erhöht? 
Bei bestehenden Heizungsanlagen besteht vorm 1. Januar 2045 keine Pflicht, die Heizung auszutauschen. Da noch keine öffentlichen Fördermittel zur Verfügung stehen, ist es unwahrscheinlich, dass Vermietende zeitnah „freiwillig“ tätig werden. Eine Mieterhöhung nach Heizungstausch ist begrenzt auf maximal 50 Cent pro m² innerhalb von sechs Jahren. Hat die Wohnung beispielsweise 70 m², können Vermietende die Miete um

16.07.2024

Mieter Tipp

Untervermietung an Geflüchtete
Mietende haben gegenüber ihren Vermietenden einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung an einen aus dem Kriegsgebiet geflüchteten Menschen,  wenn sie aufgrund ihrer Wertvorstellungen den Wunsch haben, diesen zu unterstützen (LG Berlin, Urt. v. 6.6.2023 – 65 S 39/23).