Mieter-Tipps

04.06.2023

Mieter Tipp

Gibt es Grenzen für Mieterhöhungen? 
Ja. Bestandsmieten dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden, also auf die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum im Schnitt gezahlt wird. Die Anpassung darf aber nicht auf einmal erfolgen, sondern nur in gesetzlich vorgeschriebenen Etappen gefordert werden. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind ebenfalls begrenzt. Nach einer Modernisierung darf die Miete maximal um 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

04.06.2023

Mieter Tipp

Kündigung
Drohungen können Folgen haben: Im vorliegenden Fall bedrohte ein Mieter seine Hausverwalterin mit den Worten: „Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H.!“, und beleidigte sie als „grenzdebil“.
Das rechtfertigt laut Amtsgericht München die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung (AG München, Urt. v. 24.6.2022 – 461 C 19994/21).

04.06.2023

Mieter Tipp

Gibt es ein allgemein gültiges und verbindliches Mietvertragsformular?
Nein. Es gibt hunderte von verschiedenen Vertragsformularen. Egal, ob sie Mustermietvertrag oder Einheitsmietvertrag heißen, allgemein gültig und verbindlich sind sie nicht. Die meisten Mietvertragsformulare werden von Vermieter- und Eigentümerorganisationen herausgegeben und berücksichtigen sehr stark die Interessen der Vermieter:innen. Der Mietvertrag des Deutschen Mieterbundes orientiert sich dagegen an den gesetzlichen Regelungen und berücksichtigt dadurch mehr die Interessen der Mieterinnen und Mieter.

04.06.2023

Mieter Tipp

Kann man einen Mietvertrag, der offensichtlich unwirksame Regelungen enthält, bedenkenlos unterschreiben?
Ja. Ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam, ist die Regelung rechtlich nicht existent. Der Mietvertrag enthält hier einen „weißen Fleck“. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Wer den Vermieter oder die Vermieterin schon vor Abschluss des Mietvertrages auf eine unwirksame Klausel aufmerksam macht, riskiert, dass die Klausel nachgebessert wird. Aber auch diese Regelung dürfte dann immer noch schlechter sein als die gesetzliche Regelung.

04.06.2023

Mieter Tipp

Keine Mietminderung 
Werfen Fledermäuse täglich bis zu 50 Köttel auf der Terrasse einer auf dem Lande gelegenen Mietwohnung ab, können von den Vermietenden weder bauliche Maßnahmen zur Verschließung des Fledermausquartiers noch eine Mietminderung verlangt werden. Die Begegnung mit landesüblichen Tierarten – und damit auch mit ihren Exkrementen – ist in ländlicher Wohnlage hinzunehmen (AG Starnberg, Urt. v. 10.2.2023 – 4 C 768/21).