Mieter-Tipps

13.09.2021

Mieter Tipp

Wir wohnen direkt neben einem Kindergarten. Von morgens bis abends spielen die Kinder im Hof und lärmen. Können wir die Miete wegen Lärms mindern?
 
Nein. Kinderlärm wird durch die Gerichte regelmäßig als Minderungsgrund ausgeschlossen. Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung eines Kindergartens einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf und insoweit eine Prüfung der örtlichen Verhältnisse vorausgegangen ist, umso mehr, wenn Mieter:innen in Kenntnis der Situation die Wohnung gemietet haben.

13.09.2021

Mieter Tipp Nachbarschaftsstreit

Blockiert ein Mieter bei bestehenden erheblichen Konflikten mit den Nachbarn jegliche Gesprächsangebote und Befriedungsversuche, kann dies eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen (AG Augsburg – 25 C 974/16, Urt. v. 29.11.2016 ).

13.09.2021

Wohnkosten u. Mindestlohn

Bei einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro arbeitet, dürften nur Wohnkosten von 432 Euro monatlich anfallen, um keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zu haben. Das rechnet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vor. In der Antwort heißt es außerdem, dass im Jahr 2020 bei rund 468.000 Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen monatlichen Wohnkosten über dem Schwellenwert von 432 Euro lagen. Das entspreche einem Anteil von 38 Prozent, für diese Haushalte hätten die Kosten der Unterkunft und Heizung bei rund 540 Euro monatlich gelegen, so die Regierung (Quelle: HiB 962).

25.07.2021

Sommerpause, August 2021

Vom 01.08.2021 bis 31.08.2021 ist unsere Geschäftsstelle geschlossen! Während dieser Zeit findet keine Beratung und kein Schriftverkehr statt. Wir starten wieder am Donnerstag den 02.09.21. Wir wünschen Allen erholsame Tage, ihr Beratungsteam. In dringenden Fällen sind wir unter der Handy Nr. 0175 631 8038 erreichbar.

25.07.2021

Geruchsbelästigung

Geruchsbelästigungen aufgrund eines schadhaften Abwasserrohrs, die in allen Wohnbereichen der Wohnung wahrnehmbar sind, rechtfertigen eine Minderung der Miete um 10 %  (LG Berlin, Urt. v. 1.3.2018, Az. 67 S 342/17).