Mieter-Tipps

01.04.2017

Kündigung gegenüber allen Mietern

Ein Mietverhältnis das auf der Mieterseite mit mehreren Personen geschlossen wurde, muss auch gegenüber allen Mietern gekündigt werden. Dieser Grundsatz gilt aber nicht immer und uneingeschränkt, erklärte das Landgericht Berlin ( 67 S 33/16 ). Nach Ansicht des Gerichts verhält sich der Mieter treuwidrig, wenn er sich nach einer nur ihm erfolgten Kündigung des Vermieters darauf beruht, dass das Mietverhältnis mit seiner ehemaligen Ehefrau noch fortbestehe und deshalb auch ihr gegenüber gekündigt werden müsse. Treuwidrig deshalb, weil die frühere Ehefrau vor mehr als 40 Jahren ( 1971 ) ausgezogen ist und selbst der Mieter keinerlei Kenntnis hat, ob und ggf. wo die ehemalige Ehefrau noch lebt. Die Kündigung nur gegenüber dem Mieter war somit wirksam.

01.04.2017

Sperrmüll

Der Abtransport von Sperrmüll gehört zur Betriebskostenposition "Müllbeseitigung", wenn der Vermieter für eine regelmäßige Abfuhr sorgt. Das gilt auch für die regelmäßige Entsorgung unberechtigt abgestellten Sperrmülls auf dem Gelände. Dagegen sind Kosten der einmaligen Entrümpelung einer Wohnung nicht umlagefähig.

01.04.2017

Gefälschte Abmahnungen

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer neuen Masche mit angeblichen Urheberrechtsverletzungen. In einer E-mail wird behauptet, die Empfänger hätten illegal die Software "Adobe Photoshop CS 6 - Master Collection" heruntergeladen. Diese Abmahnungen sind gefälscht. Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 4.000 Euro Strafe zahlen. Weitere Unterlagen würden sich in einer angehängten Datei befinden. Diesen Anhang sollten Verbraucher auf keinen Fall anklicken, da er möglicherweise Schadsoftware enthält, mit dessen Hilfe Passwörter oder sogar Kontodaten vom PC oder Smartphone gestohlen werden können. Nutzer sollten diese Email deshalb sofort löschen.

01.04.2017

Mietpreisbremse, Sieg für Mieter auch in der zweiten Instanz

Nachdem das Amtsgericht Neuköln schon im September 2016 entschieden hatte, dass die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Miete deutlich zu hoch war, der Vermieter höchstens 6,60 Euro/qm statt 9,50 Euro/qm hätte fordern dürfen, wies jetzt das Landgericht Berlin ( Az: 65 S 424/16 ) die Berufung des Vermieters zurück. Der Vermieter muss die Miete reduzieren und für einen Zeitraum von 5 Monaten rund 1.105,- Euro an den Mieter zurückzahlen. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremsen-Regelung sah das Landgericht Berlin nicht.

01.03.2017

Kündigungsfristen für Mieter

Wer als Mieter die Wohnung kündigen will, muss in der Regel die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Aber: Zu Gunsten des Mieters darf im Mietvertrag von dieser gesetzlichen Kündigungsfrist abgewichen werden. Das bedeutet, ist im Mietvertrag vereinbart, dass für den Mieter z. B. eine Kündigungsfrist von 1 Monat oder nur 14 Tage gelten soll, ist das wirksam. Das alles gilt aber nur für unbefristete Standard- Mietverträge. Bei qualifizierten bzw. echten Zeitmietverträgen mit Begründung kann während der Laufzeit des Vertrages gar nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt, wenn im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht oder Kündigungsausschluss vereinbart wurde. Der darf aber höchsten vier Jahre gelten.