26.05.2018
Tauben füttern verboten
Weil die Mieterin immer wieder auf ihrem Balkon neben den 8 in einer Voliere gehaltenen Brieftauben auch noch bis zu 80 Stadttauben fütterte, mahnte sie der Vermieter zuerst ab, kündigte ihr dann und jetzt gab es das Räumungsurteil beim Amtsgericht Bonn (204 C 204/17). Das Füttern von Stadttauben sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar. Von diesen Tieren gingen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus. Durch das Füttern der wild lebenden Tauben wurden offensichtlich auch vermehrt Ratten angezogen.
26.05.2018
Modernisierung
Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen, hier z.B. den Austausch der Fenster, einen verbesserten Wärmeschutz an der Fassade, sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahmen angekündigt und hat er auch keine Angaben zu einer Mieterhöhung gemacht, scheidet eine Mieterhöhung wegen Modernisierung auf Dauer aus. Der Vermieter kann dann nicht Monate oder Jahre später die Miete über eine so genannte Modernisierungsumlage (11 %) erhöhen (LG Berlin 66 S 283/17).
23.04.2018
Schönheitsreparaturen
Die Mietvertragsklausel: „Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem und renoviertem Zustand und mit allen Schlüsseln zurückzugeben ...“, ist unwirksam. Es handelt sich hierbei um eine unwirksame Auszugsrenovierungsklausel (LG Berlin 65 S 338/16).
23.04.2018
Modernisierung
Die Vergrößerung eines Badezimmers auf Kosten einer separaten Toilette führt nicht zu einer Wohnwertverbesserung und ist daher keine Modernisierungsmaßnahme, die eine Mieterhöhung nach sich ziehen kann, entschied das Landgericht Hamburg (333 S 45/16).
23.04.2018
Mieterumfrage der Süddeutschen Zeitung
„Wie zufrieden sind Sie mit der Höhe Ihrer Miete?“ Das ist eine der zentralen Fragen einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung. Ein erstes Zwischenergebnis: Eine Mehrheit von gut zwei Dritteln gab an, sehr bis eher zufrieden zu sein, ein knappes Drittel bewertete die Mietkosten dagegen eher negativ. Selbst wenn Befragte mit der aktuellen Wohnsituation zufrieden sind, fürchten sie Schwierigkeiten bei anstehenden Umzügen und damit höheren Mieten: „Ich habe wahnsinniges Glück mit meinem Vermieter und meiner Wohnung. Aber ich werde nie meine Wohnung aufgeben können, da ich nichts Vergleichbares mehr finden werde. Daher ist ein Zusammenziehen mit meinem Freund nicht möglich“, so eine Teilnehmerin. Die Umfrage läuft noch, jeder kann mitmachen: sz.de/meinemiete.