Mieter-Tipps

25.07.2021

Mieter Tipp

Normalerweise bekommen wir Ende März unsere Nebenkostenabrechnungen. Dieses Jahr dauert es länger – bis heute haben wir keine Abrechnung erhalten. Müssen wir das so hinnehmen?

Ja. Der Vermieter hat ein Jahr Zeit über die Betriebskosten abzurechnen, also für das Abrechnungsjahr 2020 bis Ende 2021. Rechnet er bis dahin nicht ab, darf er nichts mehr nachfordern. Eventuelle Guthaben muss er dennoch auszahlen. Nur wenn er unverschuldet an der Abrechnung gehindert war, darf er ausnahmsweise auch später abrechnen und Nachforderungen stellen.

25.07.2021

Mieter Tipp

Ich habe in meiner Mietwohnung die mitvermiete alte Einbauküche durch eine neue ersetzt, da die vorhandene Küche mir nicht gefiel. Muss ich die alte Küche wieder einbauen, wenn ich ausziehe?

Ja. Haben Sie keine anderweitige Absprache mit Ihrem Vermieter getroffen, müssen Sie eine dem Vermieter gehörende Küche einlagern und diese bei Mietvertragsende wieder fachgerecht einbauen. Haben Sie die alte Küche bereits entsorgt, steht dem Vermieter ein Schadensersatz gemäß des Zeitwerts der entsorgten Küche zu. Dieser kann bei alten Küchen aber auch bei null liegen.  

25.07.2021

70 Euro mehr Wohngeld

Die Bundesregierung hat am 31. März eine weitere Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Damit erhält ein 2-Personen-Haushalt insgesamt rund 70 Euro mehr im Monat. Die meisten Wohngeldempfänger leben in einem 2-Personen-Haushalt. Im Schnitt haben diese 995 Euro zur Verfügung und erhalten ab 2022 einschließlich der Wohngelderhöhung rund 215 Euro Wohngeld.

25.07.2021

Wohngemeinschaft

Ergibt die Auslegung des Mietvertrages, dass der Vermieter einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht in der Regel ein Anspruch der Mieter darauf, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und neue aufgenommen werden (AG Greifswald – 45 C 39/18).

 

11.01.2021

Lockdown in Baden-Württemberg bis min. Ende Januar 2021

Verehrte Mitglieder u Ratsuchende, die Pandemie zwingt uns den Beratungsablauf umzustellen. Wir stellen ab sofort auf telefonische Beratung um. Dazu werden am Dienstag u Donnerstag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine vergeben. Unsere Rechtsanwälte werden Sie dann nach Vorliegen aussagefähiger Unterlagen zurückrufen. Vielen Dank für ihr Verständnis.

gez. Guido Speiser ( 1.Vors. )