16.02.2022
Mieter Tipp
Duldung von Modernisierungsarbeiten
Der Anbau eines Aufzugs erhöht den Gebrauchswert der Mietsache auch dann und der Mieter muss diesen dulden, wenn der Aufzug nur in den Zwischengeschossen hält und zur Wohnung noch einige Treppenstufen zu überwinden sind (AG Mitte – 17 C 158/16, WuM 2017, 462).
16.02.2022
Mieter Tipp
In unserem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart. Wir haben unseren Vermieter beauftragt einen defekten Rollladen reparieren zu lassen. Es stellte sich heraus, dass das Kurbelgetriebe, welches sich im Rollladenkasten befindet, durch Verschleiß defekt war. Jetzt sollen wir die Rechnung begleichen. Zu Recht?
Nein. Kleinreparaturklauseln gelten nur für Reparaturen von Sachen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, die der Mieter also täglich berührt. Der Mieter benutzt zwar den Kurbelgriff häufig, hat aber keinen Zugriff auf das innenliegende Getriebe. Das muss der Vermieter auf eigene Kosten reparieren.
16.02.2022
Mieter Tipp
Wir haben immer wieder Probleme mit Schimmel – immer wieder an derselben Stelle über dem Fenster. Unser Vermieter sagt, wir lüften schlecht und sind selbst schuld. Dabei lüften wir jeden Tag mehrmals. Wie sollen wir uns verhalten?
Grundsätzlich muss sich der Vermieter um den gemeldeten Schimmelschaden kümmern. Er muss nachweisen, dass der Schaden nicht auf einem Baumangel beruht. Erst wenn ihm dieser Nachweis gelungen ist, stellt sich die Frage, ob der Mieter ausreichend geheizt und gelüftet hat. Hier reicht ein Ankippen der Fenster natürlich nicht aus. Sie sollten den Vermieter auf die Rechtslage hinweisen, unter Umständen können Sie auch nach Rücksprache mit Ihrem örtlichen Mieterverein die Miete mindern
22.12.2021
Keine Mietrechtsberatung
Verehrte Mitglieder, liebe Ratsuchende
unsere Geschäftsstelle ist vom 24.12.21 bis einschließlich 10.01.2022 geschlossen.Wir starten wieder am Dienstag den 11. Januar zur gewohnten Zeit. Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege friedliche Weihnachtstage und alles Gute im neuen Jahr 2022 - Ihr Beratungsteam.
22.12.2021
Mieter Tipp Kündigungswiderspruch
Nach dem Tod unserer hochbetagten Vermieterin im November befürchte ich eine Eigenbedarfskündigung durch die Erben. Ich lebe alleinerziehend mit meiner Tochter, die im kommenden Frühjahr ihr Abschlussexamen schreibt. Genießen wir deswegen einen besonderen Kündigungsschutz?
Grundsätzlich nein. Allerdings sollten Sie einer Eigenbedarfskündigung unverzüglich schriftlich widersprechen, sobald sie Ihnen vorliegt. In diesem Widerspruch müssen sie bestehende Härtegründe plausibel darlegen, wie bspw. die Examensphase ihrer Tochter oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.
Der Widerspruch kann trotz berechtigter Eigenbedarfskündigung zur Verlängerung des Mietverhältnisses führen.