11.01.2021
Unser Vermieter hat an den Briefkästen die Schlösser ausgetauscht....
Bei jedem dieser neuen Schlösser sind zwei Schlüssel dabei. Der Vermieter händigt uns Mietern aber jeweils nur einen Schlüssel aus und begründet dies damit, dass er jeweils einen Schlüssel einbehält, um immer ein Original zu haben, falls der Schlüssel verloren geht. Darf er das?
Nein. Der Vermieter muss einem Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Dazu gehören nicht nur Hausund Wohnungsschlüssel, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel behalten. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, muss der Mieter den Vermieter informieren, unter Umständen die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen.
11.01.2021
Mein Mietvertrag über einen Tiefgaragenstellplatz beinhaltet einen Pauschalmietpreis,
der alle anfallenden Kosten abdeckt. Nach Veräußerung der Mietwohnungen und der Tiefgaragenplätze hat der neue Eigentümer über die Nebenkosten für die Tiefgarage abgerechnet und von uns Nachzahlung verlangt. Darf er das?
Nein. Eine Vereinbarung über eine Betriebskostenpauschale kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verändert werden. Auch ein Recht zur Erhöhung der Pauschale hat der Vermieter nur dann, wenn dieses Recht im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine fehlende Vereinbarung ist dauerhaft bindend und gilt selbst dann, wenn sich einzelne Betriebskosten beträchtlich erhöhen.
11.01.2021
Sind der Keller, der Fahrradabstellraum und der Trockenraum Bestandteil der Mietsache, so dass ich diese nutzen darf?
Ja, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Wurde die Benutzung der Räume mietvertraglich vereinbart, darf der Mieter diese auch vertragsgemäß nutzen, also seine Wäsche trocken oder sein Fahrrad abstellen. Eine Kündigung nur dieser Räume durch den Vermieter ist nicht möglich. Wurden die Räume mit der Mietwohnung zusammen vermietet, gelten für sie dieselben Kündigungsschutzvorschriften wie für Wohnraum.
11.01.2021
Die Kellerräume in unserem Wohnhaus sind sehr eng. Ein größerer Gemeinschaftskeller existiert nicht. Daher habe ich keine Möglichkeit, ein Fahrrad im Haus diebstahl- und wettersicher unterzubringen. Ist die Vermieterin verpflichtet mir eine Möglichke
Nein. Die Vermieterin ist nicht verpflichtet, den Mietern Abstellmöglichkeiten für ihre Räder zu verschaffen. Ist im Haus (Keller) oder Hof kein geeigneter Platz vorhanden, darf der Mieter sein Fahrrad grundsätzlich auch in seiner Wohnung unterbringen, um es so vor Wetter bzw. Dieben zu schützen.
11.01.2021
Bin ich als Mieter verpflichtet, der Bitte der Hausverwaltung nachzukommen und eine Hausratversicherung abzuschließen?
Nein. Der Vermieter darf von seinem Mieter nicht verlangen, dass dieser eine Hausratversicherung abschließt. Ob der Mieter sich für Schäden an seinem Hausrat versichern möchte, bleibt alleine diesem überlassen.