05.09.2019
Untermietzuschlag
Da selbst eine stärkere Belegung einer Wohnung einen Untermietzuschlag nicht per se rechtfertigt, kann erst recht bei gleichbleibender Belegung der Wohnung kein Zuschlag gefordert werden (LG Berlin – 64 S 104/18).
05.09.2019
Belegeinsicht
Führt der Vermieter ein papierloses Büro, in dem Originalunterlagen regelmäßig eingescannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht im Rahmen der Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung Ausdrucke der Belege vorlegt - es sei denn, der Mieter kann berechtigte Zweifel an der Übereinstimmung dieser Ausdrucke mit den Originalen aufzeigen (LG Berlin 63 S 192/17).
05.09.2019
Modernisierung
Die Vergrößerung eines Badezimmers auf Kosten einer separaten Toilette ist keine Modernisierung, die eine Mieterhöhung rechtfertigt. Es liegt keine Wohnwertverbesserung vor, sondern eher eine Verschlechterung. Auch die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen ist keine Wohnwertverbesserung und damit keine Modernisierung. Das gilt erst recht, wenn das Badezimmer bereits mit einer Spül-Stopp-Einrichtung der WCAnlage, einem Einhebelmischer und einer Abluftablage ausgestattet war (LG Hamburg 333 S 45/16).
02.07.2019
Mietminderung
Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Einschränkung bzw. Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit - etwa wegen einer Urlaubsreise - nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin 65 S 45/18).
02.07.2019
Achtung Lock - Miete
Setzt der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages die monatlichen Vorauszahlungen bewusst zu niedrig, um eine relativ günstige Gesamtmiete vorzugaukeln, rechtfertigt dies im Regelfall keine Schadensersatzansprüche des Mieters. Etwas anders gilt nur, wenn der Vermieter einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte, wonach die monatlichen Vorauszahlungen auskömmlich sind. Das wäre der Fall, wenn der Vermieter auf Nachfrage des Mieters ausdrücklich zugesichert hätte, die Vorauszahlungen würden ausreichen, oder der Mieter klargemacht hätte, dass er nicht mehr als die vereinbarten Vorauszahlungen zahlen kann oder will (LG Berlin 65 T 106/18).