Mieter-Tipps

05.09.2019

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn die Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet wird. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn dafür mehr als ein Drittel der fiktiven Neubaukosten aufgewendet wurden (AG Neukölln 18 C 188/18).

05.09.2019

Untermietzuschlag

Da selbst eine stärkere Belegung einer Wohnung einen Untermietzuschlag nicht per se rechtfertigt, kann erst recht bei gleichbleibender Belegung der Wohnung kein Zuschlag gefordert werden (LG Berlin – 64 S 104/18).

05.09.2019

Belegeinsicht

Führt der Vermieter ein papierloses Büro, in dem Originalunterlagen regelmäßig eingescannt und diese nach drei Monaten vernichtet werden, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn der Vermieter bei der Belegeinsicht im Rahmen der Überprüfung einer Nebenkostenabrechnung Ausdrucke der Belege vorlegt - es sei denn, der Mieter kann berechtigte Zweifel an der Übereinstimmung dieser Ausdrucke mit den Originalen aufzeigen (LG Berlin 63 S 192/17).

05.09.2019

Modernisierung

Die Vergrößerung eines Badezimmers auf Kosten einer separaten Toilette ist keine Modernisierung, die eine Mieterhöhung rechtfertigt. Es liegt keine Wohnwertverbesserung vor, sondern eher eine Verschlechterung. Auch die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen ist keine Wohnwertverbesserung und damit keine Modernisierung. Das gilt erst recht, wenn das Badezimmer bereits mit einer Spül-Stopp-Einrichtung der WCAnlage, einem Einhebelmischer und einer Abluftablage ausgestattet war (LG Hamburg 333 S 45/16).

02.07.2019

Mietminderung

Voraussetzung für eine Mietminderung ist die Einschränkung bzw. Aufhebung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Dass der Mieter die Mietsache in der Zeit der mangelnden Gebrauchstauglichkeit - etwa wegen einer Urlaubsreise - nicht benötigt, führt nicht zu einer Aufhebung oder Verringerung der Minderung (LG Berlin 65 S 45/18).