Mieter-Tipps

25.07.2021

Putzdienst

st der Mieter vertraglich zur Vornahme der Hausreinigung verpflichtet, kann der Vermieter nicht einen kostenpflichtigen Hausreinigungsdienst beauftragen und die Kosten auf den Mieter umlegen, selbst wenn diese Kosten im Mietvertrag als umlagefähig benannt sind (AG Leipzig, Urt. v. 24.5.2018, Az. 168 C 5604/17).

25.07.2021

Mieter Tipp

Ich habe vor 13 Jahren eine Wohnung gemietet und mit dem Vermieter vereinbart, dass ich die Wohnung besenrein verlasse. Zu Schönheitsreparaturen bin ich nicht verpflichtet. Muss ich die Bohrlöcher vom Fernsehhalter und den Regalen an den Wänden dennoch schließen?
 
Nein. Die Beseitigung von Dübeln und das Verschließen der Löcher in den Wänden und Decken gehören zu den Schönheitsreparaturen. Muss der Mieter die Schönheitsreparaturen beim Auszug nicht durchführen, braucht er auch nicht die im üblichen Umfang entstandenen Dübel zu verschließen. Nur eine über das übliche Maß hinausgehende Häufung von Dübeln bzw. Löchern ist als übernormale Abnutzung anzusehen und vom Mieter zu beseitigen.

25.07.2021

Starkregen

Kommt es zu Schäden, die auf die Veränderung der Umweltbedingungen zurückzuführen sind (hier: Wassereinbrüche bei Starkregen), kann der Mieter von seinem Vermieter geeignete Vorkehrungen zur Abwendung solcher Schäden verlangen (AG Berlin-Mitte – 27 C 21/20).

25.07.2021

Foto´s bei Wohnungsverkauf

Meine Wohnung soll verkauft werden. Der Vermieter möchte daher Fotos der Wohnung anfertigen um sie Kaufinteressen zeigen zu können. Ich möchte dies jedoch nicht. In meiner Wohnung stehen ja meine Möbel und liegen meine privaten Sachen. Das geht doch keinen etwas an! Darf der Vermieter Fotos von meiner Wohnung machen?

Nein. Der Vermieter hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, beispielsweise wenn das Ende des Mietverhältnisses bevorsteht und der Vermieter die Wohnung Kaufinteressierten zeigen möchte.  Aus dem Recht zur Besichtigung lässt sich aber kein Recht zur Erstellung von Fotos ableiten.

25.07.2021

Keine Modernisierung

Meine Wohnung soll verkauft werden. Der Vermieter möchte daher Fotos der Wohnung anfertigen um sie Kaufinteressen zeigen zu können. Ich möchte dies jedoch nicht. In meiner Wohnung stehen ja meine Möbel und liegen meine privaten Sachen. Das geht doch keinen etwas an! Darf der Vermieter Fotos von meiner Wohnung machen?

Nein. Der Vermieter hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, beispielsweise wenn das Ende des Mietverhältnisses bevorsteht und der Vermieter die Wohnung Kaufinteressierten zeigen möchte.  Aus dem Recht zur Besichtigung lässt sich aber kein Recht zur Erstellung von Fotos ableiten.