14.02.2019
Mieter-Tipp
Grob fehlerhafte Abrechnung
Eine grob fehlerhafte Heizkostenabrechnung, bei der weder die angesetzten Heizkosten selbst noch der auf den Mieter entfallende Heizkostenanteil nachvollziehbar und substantiiert vom Vermieter dargestellt wurde, ist unwirksam. Der Vermieter hat keinerlei Nachzahlungsansprüche. Er kann auch nicht argumentieren, der Mieter könne von der vorgelegten Abrechnung 15 % abziehen. Diese Rechtsfolge sieht die Heizkostenverordnung für Fälle vor, in denen der Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnet. Aber: Von nicht nachvollziehbaren und prüffähigen Kosten kann niemand einen Abschlag vornehmen (LG Neubrandenburg 1 S 41/18).
14.02.2019
Mieter-Tipp
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Der Mieter hat gegen den Vermieter einen Anspruch auf die unentgeltliche Erteilung einer Aufstellung der im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu zahlenden Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Mieter steuerlich absetzbar sind (AG Chemnitz 20 C 168/18).
14.02.2019
Mieter-Tipp
Keine Mieterhöhung mit Vergleichszahlen eines Internetportals
Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann nur mit einem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen wirksam begründet werden. Eine Mieterhöhung, die sich auf Vergleichszahlen eines Internetportals stützt, ist formell unwirksam (AG München 472 C 23258/17).
14.02.2019
Wohngemeinschaft
Das Recht einer Wohngemeinschaft zum Mieterwechsel kann nicht nachträglich von der Erfüllung im Vertrag nicht vereinbarter Bedingungen - etwa einer Zustimmung zur Mieterhöhung - abhängig gemacht werden. Verweigert der Vermieter aus solchen sachfremden Gründen die Zustimmung zum Mieterwechsel, ist er insoweit zum Schadensersatz verpflichtet (AG Gießen 48 C 295/17).
01.01.2019
Heizkessel
Der Austausch einer alten und störungsanfälligen Heizungsanlage, die immer wieder ausfällt, ist eine Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter bezahlen muss, und keine Modernisierung (LG Berlin 64 S 73/17)