23.04.2018
Graffiti
Graffiti-Schmierereien sind grundsätzlich Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Grafitti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses während der Mietzeit aufrechterhalten. Bei der Frage des vertragsgemäßen Zustandes sind aber alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere örtliche Vorschriften, Umfeld, Zweck und Preis der Mieträume sowie der Zustand des Hauses bei der Anmietung, zu berücksichtigen. War aber der Hauseingangsbereich zum Zeitpunkt der Anmietung in einem optisch einwandfreien Zustand, muss der Vermieter spätere Grafitti-Schmierereien beseitigen.
23.04.2018
Heizungsprognose
Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017 fällt für Mieter in ölbeheizten Wohnungen deutlich höher aus als noch im Vorjahr. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter hier mit etwa 14 % höheren Kosten rechnen. Für eine 70 qm große Wohnung erhöhen sich damit die Heizkosten um durchschnittlich 93 Euro auf 758 Euro im Jahr. Mieter in gasbeheizten Wohnungen können mit einer allenfalls geringen Entlastung rechnen. Hier dürften die Heizkosten um etwa 1 % gesunken sein. Sie zahlen dann für die 70 qm große Wohnung rund 800 Euro im Jahr. Unverändert sind dagegen die Heizkosten für fernwärmebeheizte Wohnungen. Die 70 qm große Wohnung kostet etwa 930 Euro jährlich.
23.04.2018
Einbauküche
Hat der Mieter die Wohnung ursprünglich mit einer hochwertigen Einbauküche angemietet und sind nach 20 Jahren einzelne technische Geräte erneuerungsbedürftig, die Küche ansonsten aber noch funktionsfähig, muss der Mieter nicht den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche dulden. Er kann jedoch den Austausch der nicht mehr funktionierenden Geräte verlangen (LG Hamburg 311 S 101/02).
31.03.2018
Mietminderung
Ein Marderbefall auf dem direkt über der Mieterwohnung gelegenen Dachboden rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10 %, entschied das Amtsgericht Augsburg (72 C 2081/16).
01.03.2018
Schrauben im Fensterrahmen
Das Anbringen von Plissees zur Verdunkelung gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache, zumindest soweit es um die Nutzung von Schlafräumen oder Kinderzimmern geht. Das gilt auch dann, wenn die baulichen Gegebenheiten, z.B. das Vorhandensein von Dachschrägen und darin verbauten Velux-Fenstern, die Montage solcher Plissees nur dadurch möglich ist, dass Schrauben in den Fensterrahmen eingebracht werden (AG Bremen 6 C 285/14).