01.08.2016
Mietrecht zum Lachen, Madonna
Eine im Treppenhaus aufgestellte Madonna rechtfertigt keine Mietminderung (AG Münster, Az:3 C 2122/03). Das gilt auch für Protestanten im Haus. Soweit diese geschockt reagierten, seien dies subjektive Überempfindlichkeiten.
01.07.2016
Hundegebell
Das AG Hamburg-Wandsbek hat festgehalten, was es als normales Bellen ansieht. Als artgerechte Reaktionen gelten: kurzes Anschlagen bei Besuch, längers Verbellen fremder Personen, heftiges Begrüßen von Herrchen, Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen ( Az: 716c C 114/90 ).Das OLG Hamm stufte Bellen von insgesamt 30 Min. oder ein ununterbrochenes Dauergebell von mehr als 10 Min. als unzumutbare Störungen ein. Außerhalb der Zeitspannen von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 - 19.00 Uhr sollen Hunde aber nicht unzumutbar zu hören sein ( Az: 22 U 265/87 ). Offen bleibt die Frage: Wie bringe ich Struppi bei, wann, wo und aus welchem Grund er bellen darf.
01.07.2016
Stehen oder Sitzen
Ein Mieter fühlte sich durch seinen Nachbarn belästigt: genauer gesagt durch dessen Toilettengeräusche. Er wollte deshalb den Störenfried zum Sitzen erziehen und klagte. Dem AG Wuppertal ging das aber zu weit und empfahl dem Kläger Gelassenheit ( Az. 34 C 262/96 ). In der eigenen Toilette darf - zumindest in Wuppertal - jeder nach Lust und Laune pinkeln. Anders in Berlin. Hier entschied das LG Berlin ( Az: 67 S 335/08 ), dass eine Mietminderung von 10% gerechtfertigt ist, wenn "Urinstrahlgeräusche" des Nachbarn im eigenen Wohnzimmer zu hören sind. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass die Geräusche eines "Stehpinklers" akustisch deutlich auffällig zu hören sind.
01.07.2016
Gute Nacht
Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf eine Zweizimmerwohnung, die im selben Haus liegt, in dem er und seine Frau wohnen. Die Begründung: Er ist chronischer Schnarcher und raubt damit seiner Frau den Schlaf. Damit die zu ihrer Erholung kommt, braucht sie dringend ein eigenes Schlafzimmer. Das LG Koblenz sah das genauso und gab dem Schnarcher Recht (Az: 14 S 216/98).
01.06.2016
Das große Krabbeln - etwas zum Lachen
27 Ameisen in einem halben Jahr- das war einem Kölner Mieter zu viel. Genauestens protokollierte er den Besuch der Sechsbeiner und erhob Anspruch auf Mietminderung. Denn: Diese 27 seien erst der Anfang. Er erkannte sie als Späher, die die eigentliche Invasion der Ameisen erst vorbereiteten. Das Amtsgericht Köln sah das anders, kein Mangel. ( Az: 213 C 548/ 97 ).