04.12.2024
Mietminderung nach Brandschaden
Mietende handeln nicht grob fahrlässig, wenn sie einen Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abstellen und die Küche in der Annahme verlassen, die Herdplatte ausgeschaltet zu haben. Verursachen sie hierdurch fahrlässig einen Wohnungsbrand, haben sie einen Anspruch auf Mietminderung, wenn für Brandschäden eine Wohngebäudeversicherung besteht (Landgericht Würzburg, Beschluss vom 27.3. und 10.5.2023 – 44 S 119/23).
16.07.2024
Sommerpause
Liebe Ratsuchende, unsere Geschäftsstelle ist vom 01.08.24 bis einschließlich 02.9.24 geschlossen. Während dieser Zeit findet keine Beratung statt und es entfällt jediglicher Schriftverkehr. Am Dienstag den 03.09.24 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da. Wir wünschen Allen eine erholsame Zeit. Ihr Beratungsteam
16.07.2024
Mieter Tipp Strom vom Balkon
Strom vom Balkon
Der Bundestag hat am Donnerstag das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (BT-Drs. 20/9890) verabschiedet. Danach haben Mieterinnen und Mieter in der Regel zukünftig einen Anspruch gegenüber ihrem Vermieter auf Genehmigung einer Solaranlage auf ihrem Balkon und dürfen somit auch in ihrer Mietwohnung Strom selbst erzeugen.
16.07.2024
Mieter Tipp
Nackt sonnen
Sonnt sich der Vermieter unbekleidet auf dem Grundstück, kann die Miete nicht gemindert werden, wenn keine gezielt ästhetisch oder sittlich als anstößig empfundene Einwirkung beabsichtigt ist (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.4.2023 - Az. 2 U 43/22).
16.07.2024
Mieter Tipp Markise
Markise
Mietende haben Anspruch darauf, dass Vermietende ihnen die Anbringung einer Markise im Balkonbereich gestatten, wenn kein triftiger Grund für eine Ablehnung besteht. Dass auch ein Sonnenschirm einen Sonnenschutz bietet, ist kein ausreichender Grund. Denn eine Markise gewährleistet gegenüber einem Sonnenschirm den größtmöglichen Sonnenschutz, ohne die Nutzfläche des Balkons einzuschränken. Vermietende können die Genehmigung aber von der fachgerechten Montage, dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung und der Zahlung einer Kaution in Höhe der voraussichtlichen Rückbaukosten abhängig machen (LG Berlin, Urt. v. 13.3.2023 – 64 S 322/20).