16.01.2024
Mieter Tipp Eis u. Schnee
Grundstückseigentümer:innen bzw. Vermieter:innen sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann auf Dritte, zum Beispiel einen Winterdienst, oder auch auf Mieter:innen übertragen werden (BGH VI ZR 126/07).Allein durch eine Regelung in der Hausordnung können Mieter:innen nicht zum Winterdienst verpflichtet werden. Hierzu ist eine Regelung im Mietvertrag notwendig. Auch das bloße Aufstellen und Einwerfen eines so genannten „Schneeräumplans“ in die Briefkästen der Mieter:innen reicht insoweit nicht aus.
03.12.2023
Die Geschäftsstelle ist geschlossen vom 22.12.23 bis 08.01.2024
Liebe Mieterfreunde,
wir wünschen Ihnen eine besinnliche u. frohe Weihnachstzeit und für das Jahr 2024 alle Gute. Ihr Beratungsteam.
03.12.2023
Mieter Tipp
Ein Mieter in unserem Haus hat einen Kellerraum, in dem sich die Haupthähne für Gas und Wasser befinden, in Besitz genommen und verriegelt. Im Notfall kommt nun keiner mehr ohne seine Hilfe an die Haupthähne. Ist das zulässig?
Nein. Aus Sicherheitsgründen muss jederzeit eine Zugangsmöglichkeit zu den Absperrhähnen für Gas und Wasser gewährleistet sein. Es muss zumindest sichergestellt sein, dass der betreffende Mieter einen Schlüssel für den Keller hinterlegt, damit im Notfall jederzeit eine Zugangsmöglichkeit zu den Absperrhähnen besteht.
03.12.2023
Mieter Tipp
Mein Mann und ich sind beide als Mieter im Mietvertrag aufgeführt. Wenn einer von uns beiden verstirbt, muss dann der überlebende Ehepartner unseren Vermieter über das Ableben informieren? Ich habe Angst, dass er das Mietverhältnis dann kündigt.
Stirbt einer von mehreren Mietparteien, so sollte die/der Überlebende dies dem Vermietenden mitteilen. Eine entsprechende Informationspflicht trifft Mieter:innen als vertragliche Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Vermietende können aber das Ableben einer Mietpartei nicht zum Anlass nehmen, der anderen Mietpartei das Mietverhältnis zu kündigen. Vielmehr wird das Mietverhältnis mit der überlebenden Mietpartei zu den bislang vereinbarten Bedingungen fortgesetzt.
03.12.2023
Fristlose Kündigung
Ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen des Hausmeisters mit den Worten „Arschloch“ und „Scheiß Ausländer“ rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung (AG Gronau (Westf.) – 2 C 121/18).