Mieter-Tipps

02.11.2022

Mieter Tipp

Versorgung mit Warmwasser muss sein 
Vermietende sind verpflichtet, die Versorgung mit Warmwasser rund um die Uhr mit einer Temperatur von mindestens 40 Grad aufrechtzuerhalten und dürfen die Temperatur des Warmwassers in den Nachtstunden nicht absenken.
Steht den Mieter:innen am späten Abend und in den frühen Morgenstunden nicht ausreichend warmes Wasser zum Duschen oder Waschen aufgrund einer Nachtabsenkung zur Verfügung, so liegt ein Mangel vor (AG Leonberg, Urt. v. 27.12.2018 – 2 C 231/18).

02.11.2022

Mieter Tipp

Bei uns werden die Wasserkosten über Quadratmeter umgelegt. Das ist ungerecht, weil bei einem Nachbar ständig die Waschmaschine läuft. Kann ich mich wehren?

Nein! Der Vermieter darf die Wasserkosten über die Quadratmeter umlegen. Nur wenn alle Wohnungen einen eigenen Wasserzähler haben, ist er verpflichtet, auch verbrauchsabhängig über die Zähler abzurechnen. Er ist aber nicht verpflichtet, überall Zähler einzubauen.

02.11.2022

Mieter Tipp

Straftaten in der Mietwohnung

Werden in der Wohnung Straftaten begangen, ist eine Kündigung durch den Vermieter grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn der Mieter selbst der Täter ist oder das Delikt in Kenntnis und mit Billigung des Mieters begangen wurde (LG Berlin – 67 S 90/22).

02.11.2022

Mieter Tipp

Fristlose Kündigung

Verändert der Mieter die in der Wohnung befindliche Heizungsanlage derart, dass von ihr eine Brandgefahr und eine Gefährdung anderer Mieter ausgeht, so kann der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen [AG Melsungen – 4 C 83/21 (70)].

02.11.2022

Mieter Tipp

Kleingärten

Zu unserer Wohnanlage gehören Mietergärten, die nur für die Mieter:innen der Gärten zugänglich sind. In der letzten Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter Kosten für das Beschneiden von Bäumen aus den Gärten auf alle Mieter:innen der Wohnanlage umgelegt. Darf er das? 
Nein. Werden Gartenflächen nur an bestimmte Mieter:innen vermietet und dürfen nur diese den Gartenanteil nutzen, so dürfen Vermietende die Gartenpflegekosten für diese Flächen auch nicht auf alle Mieter:innen umlegen (BGH VIII ZR 135/03).