Mieter-Tipps

11.01.2021

Kündigung wegen Hundebetreuung?

Bietet der Mieter über eine Social-Media-Plattform – hier: Facebook – die entgeltliche Hundebetreuung an, so rechtfertigt das Angebot als solches keine Kündigung des Mietvertrages, wenn die Betreuung ausschließlich außerhalb der Wohnung stattfindet. Behauptet der Vermieter, dass die Betreuung auch innerhalb der Wohnung stattfinde, ist er hierfür beweispflichtig (LG Leipzig Urt. v. 12.5.2020 – 02 S 401/19).

11.01.2021

Mein Vermieter schickt mir seit Jahren keine Nebenkostenabrechnung.

Da ich mit Guthaben rechne, möchte ich die Abrechnungen zugeschickt bekommen. Muss ich meinen Vermieter für jedes Abrechnungsjahr (erneut) auffordern, mir eine Abrechnung zu übermitteln?

Ja. Rechnet der Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums nicht ab, kann der Mieter auch nach Ablauf dieser Zeit verlangen, dass der Vermieter ihm eine Abrechnung vorlegt. Dazu hat der Mieter immer dann Anlass, wenn die Abrechnung vermutlich ein Guthaben zu seinen Gunsten ergibt. Eventuelle Nachforderungen muss der Mieter dann aber in aller Regel nicht mehr zahlen.

11.01.2021

Ich bin vor 16 Jahren in eine Mietwohnung eingezogen. Mein Vermieter hat damals auf eine Kaution verzichtet

Jetzt soll ich plötzlich eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten zahlen. Bin ich nach so langer Mietdauer jetzt noch dazu verpflichtet?

Nein. Eine Mietkaution kann der Vermieter nur vom Mieter verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Wurde ein Anspruch auf Kautionszahlung vertraglich vereinbart, verjährt dieser nach drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde. Es steht den Parteien natürlich frei, während des Mietverhältnisses freiwillig eine neue Kautionsvereinbarung zu treffen.

11.01.2021

Im Schlafzimmer und in der Küche befinden sich die Heizkostenverteiler weit oben am Heizkörper,

d.h. ohne jeglichen Abstand vom oberen Rand des Heizkörpers. Ist das so richtig? Nein. In der Regel sollen Heizkostenverteiler bei Standardheizkörpern in 75 % der Bauhöhe des Heizkörpers (von unten gemessen) sowie in der horizontalen Heizkörpermitte montiert werden. Für kleine Heizkörper mit Bauhöhen unter 410mm erfolgt die Montage zumeist in 50% der Bauhöhe. Für Handtuchheizkörper und Rohrheizkörper gibt es dagegen keine einheitliche Bauhöhe für die Installation der Geräte.

11.01.2021

Wir wohnen in einem Sechs-Familienhaus. Uns vorgelagert sind sechs Garagen mit Flachdach und mit Erdreich als Wärmedämmung bedeckt...

Das Dach ist inzwischen verwildert und wurde nun einmalig gereinigt. Kann der Vermieter diese Kosten als Nebenkosten auf uns Mieter umlegen?

Nein. Nebenkosten sind laufend entstehende Kosten. Der Mieter muss Nebenkosten grundsätzlich nur dann zahlen, wenn die Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart ist, wenn die Kosten regelmäßig entstehen und tatsächlich angefallen sind. Einmalige Reinigungsarbeiten stellen keine auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten dar.