Mieter-Tipps

02.08.2022

Mieter- Tipp

Gartenpflegekosten 
Kosten, die für die Pflege öffentlich zugänglicher Gemeinschaftsflächen einer Wohnanlage entstehen, sind nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar  (LG Berlin, Urt. v. 25.9.2019 – 65 S 132/19).

02.08.2022

Mieter- Tipp

Eigenbedarf 
Mein Vermieter hat mir wegen Eigenbedarfs gekündigt. Kann ich dieser Kündigung noch irgendwas entgegensetzen? 
Ja. Selbst wenn der Eigenbedarf berechtigt sein sollte (was der Vermieter bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches beweisen muss), hat der Mieter die Möglichkeit, der Kündigung des Vermieters zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn die Kündigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde (bspw. hohes Alter des Mieters, Krankheit, Verwurzelung in der Gegend, ungeeigneter Ersatzwohnraum etc.).

02.08.2022

Mieter- Tipp

Mein Vermieter behält einfach einen Schlüssel zu meiner Wohnung ein. Ich möchte dies nicht. Darf er das? 
Nein. Der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel zurückbehalten, es sei denn, der Mieter hat dies ausdrücklich gestattet. Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss er aber dafür sorgen, dass der Vermieter oder der Hausmeister in Notfällen die Wohnung betreten können. Dazu reicht es, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Nachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Schlüssel überlässt und dies dem Vermieter mitteilt.

05.06.2022

Mieter Tipp

Betriebskosten
Ist als Umlageschlüssel für Betriebskosten die Abrechnung nach Personen vereinbart, sind bei der Ermittlung des Personenschlüssels auch Kleinstkinder und Neugeborene voll zu berücksichtigen (AG Saarbrücken – 3 C 129/17).

05.06.2022

Mieter Tipp

Minderung
Ein Wasserschaden an der Mietsache, der u.a. zur Folge hat, dass Badewanne und Toilette in der Wohnung nur eingeschränkt und mit wenig Wasser nutzbar sind, führt zu einer Minderung der Bruttowarmmiete um 25 % (LG Berlin – 66 S 26/18).