Mieter-Tipps

07.08.2023

Mieter Tipp

Wie lange darf man auf dem Balkon feiern? 
Der Balkon gehört zur Wohnung, deshalb dürfen hier Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufgestellt werden. Hier darf mit Freunden und Bekannten zusammen gesessen, Kaffee getrunken, geredet, gelacht und gefeiert werden. Aber die Feiernden müssen daran denken, dass sie sich im Freien aufhalten und deshalb viel lauter in der Nachbarschaft zu hören sind, als wenn sie in der Wohnung feiern. Außerdem gilt ab 22.00 Uhr Nachtruhe, dann muss die Feier in die Wohnung verlegt werden.

04.06.2023

Mieter Tipp

Der Vermieter verstößt gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er ein Unternehmen mit der Gebäudereinigung beauftragt, obwohl die Mieter:innen die Reinigung seit Jahren ohne Beanstandung selbst durchführen (AG Neubrandenburg – 103 C 432/21).

04.06.2023

Mieter Tipp

Gibt es Grenzen für Mieterhöhungen? 
Ja. Bestandsmieten dürfen nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden, also auf die Miete, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum im Schnitt gezahlt wird. Die Anpassung darf aber nicht auf einmal erfolgen, sondern nur in gesetzlich vorgeschriebenen Etappen gefordert werden. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind ebenfalls begrenzt. Nach einer Modernisierung darf die Miete maximal um 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen.

04.06.2023

Mieter Tipp

Kündigung
Drohungen können Folgen haben: Im vorliegenden Fall bedrohte ein Mieter seine Hausverwalterin mit den Worten: „Hoffentlich trifft Sie der Blitz, Frau H.!“, und beleidigte sie als „grenzdebil“.
Das rechtfertigt laut Amtsgericht München die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung (AG München, Urt. v. 24.6.2022 – 461 C 19994/21).

04.06.2023

Mieter Tipp

Gibt es ein allgemein gültiges und verbindliches Mietvertragsformular?
Nein. Es gibt hunderte von verschiedenen Vertragsformularen. Egal, ob sie Mustermietvertrag oder Einheitsmietvertrag heißen, allgemein gültig und verbindlich sind sie nicht. Die meisten Mietvertragsformulare werden von Vermieter- und Eigentümerorganisationen herausgegeben und berücksichtigen sehr stark die Interessen der Vermieter:innen. Der Mietvertrag des Deutschen Mieterbundes orientiert sich dagegen an den gesetzlichen Regelungen und berücksichtigt dadurch mehr die Interessen der Mieterinnen und Mieter.