Mieter-Tipps

25.07.2021

Starkregen

Kommt es zu Schäden, die auf die Veränderung der Umweltbedingungen zurückzuführen sind (hier: Wassereinbrüche bei Starkregen), kann der Mieter von seinem Vermieter geeignete Vorkehrungen zur Abwendung solcher Schäden verlangen (AG Berlin-Mitte – 27 C 21/20).

25.07.2021

Foto´s bei Wohnungsverkauf

Meine Wohnung soll verkauft werden. Der Vermieter möchte daher Fotos der Wohnung anfertigen um sie Kaufinteressen zeigen zu können. Ich möchte dies jedoch nicht. In meiner Wohnung stehen ja meine Möbel und liegen meine privaten Sachen. Das geht doch keinen etwas an! Darf der Vermieter Fotos von meiner Wohnung machen?

Nein. Der Vermieter hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, beispielsweise wenn das Ende des Mietverhältnisses bevorsteht und der Vermieter die Wohnung Kaufinteressierten zeigen möchte.  Aus dem Recht zur Besichtigung lässt sich aber kein Recht zur Erstellung von Fotos ableiten.

25.07.2021

Keine Modernisierung

Meine Wohnung soll verkauft werden. Der Vermieter möchte daher Fotos der Wohnung anfertigen um sie Kaufinteressen zeigen zu können. Ich möchte dies jedoch nicht. In meiner Wohnung stehen ja meine Möbel und liegen meine privaten Sachen. Das geht doch keinen etwas an! Darf der Vermieter Fotos von meiner Wohnung machen?

Nein. Der Vermieter hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Besichtigung der Wohnung, beispielsweise wenn das Ende des Mietverhältnisses bevorsteht und der Vermieter die Wohnung Kaufinteressierten zeigen möchte.  Aus dem Recht zur Besichtigung lässt sich aber kein Recht zur Erstellung von Fotos ableiten.

25.07.2021

Mieter Tipp

Normalerweise bekommen wir Ende März unsere Nebenkostenabrechnungen. Dieses Jahr dauert es länger – bis heute haben wir keine Abrechnung erhalten. Müssen wir das so hinnehmen?

Ja. Der Vermieter hat ein Jahr Zeit über die Betriebskosten abzurechnen, also für das Abrechnungsjahr 2020 bis Ende 2021. Rechnet er bis dahin nicht ab, darf er nichts mehr nachfordern. Eventuelle Guthaben muss er dennoch auszahlen. Nur wenn er unverschuldet an der Abrechnung gehindert war, darf er ausnahmsweise auch später abrechnen und Nachforderungen stellen.

25.07.2021

Mieter Tipp

Ich habe in meiner Mietwohnung die mitvermiete alte Einbauküche durch eine neue ersetzt, da die vorhandene Küche mir nicht gefiel. Muss ich die alte Küche wieder einbauen, wenn ich ausziehe?

Ja. Haben Sie keine anderweitige Absprache mit Ihrem Vermieter getroffen, müssen Sie eine dem Vermieter gehörende Küche einlagern und diese bei Mietvertragsende wieder fachgerecht einbauen. Haben Sie die alte Küche bereits entsorgt, steht dem Vermieter ein Schadensersatz gemäß des Zeitwerts der entsorgten Küche zu. Dieser kann bei alten Küchen aber auch bei null liegen.