Mieter-Tipps

22.12.2021

Keine Mietrechtsberatung

Verehrte Mitglieder, liebe Ratsuchende

unsere Geschäftsstelle ist vom 24.12.21 bis einschließlich 10.01.2022 geschlossen.Wir starten wieder am Dienstag den 11. Januar zur gewohnten Zeit. Wir wünschen Ihnen auf diesem Wege friedliche Weihnachtstage und alles Gute im neuen Jahr 2022 - Ihr Beratungsteam.

22.12.2021

Mieter Tipp Kündigungswiderspruch

Nach dem Tod unserer hochbetagten Vermieterin im November befürchte ich eine Eigenbedarfskündigung durch die Erben. Ich lebe alleinerziehend mit meiner Tochter, die im kommenden Frühjahr ihr Abschlussexamen schreibt. Genießen wir deswegen einen besonderen Kündigungsschutz?
Grundsätzlich nein. Allerdings sollten Sie einer Eigenbedarfskündigung unverzüglich schriftlich widersprechen, sobald sie Ihnen vorliegt. In diesem Widerspruch müssen sie bestehende Härtegründe plausibel darlegen, wie bspw. die Examensphase ihrer Tochter oder Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.
Der Widerspruch kann trotz berechtigter Eigenbedarfskündigung zur Verlängerung des Mietverhältnisses führen.

22.12.2021

Mieter Tipp - Mitbewohner

Meine Mutter hat eine schwere Erkrankung glücklicherweise gut überstanden, ist aber noch sehr schwach und benötigt daher meine Hilfe im Haushalt und bei der Pflege. Darf sie zunächst zu mir ziehen, oder hängt das von der Zustimmung meines Vermieters ab?

Nein. Mieter:innen dürfen ihre Eltern und Kinder in die Wohnung aufnehmen, ohne dass sie Vermieter:innen um Erlaubnis fragen müssen.

08.12.2021

Mieter Tipp

Ich möchte zum 2. Advent in unserem Mietergarten eine kleine Adventsfeier mit Glühwein und Feuerschale mit meiner Familie machen. Darf ich das?

Ist der Garten mitvermietet oder steht er allen Mietern zur Nutzung zur Verfügung, grundsätzlich ja. Der Mieter muss allerdings auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. So sollte beispielsweise die Musik nicht laut aufgedreht werden und man sollte sich nach zu viel Glühweingenuss auch nicht lautstark zuprosten. Spätestens ab 22 Uhr sollte die Feier in jedem Fall nach innen verlegt und für Zimmerlautstärke gesorgt werden.

08.12.2021

Mieter Tipp Rückbaukosten

Sieht der Vermieter davon ab, gegen seinen Willen zurückgelassene Einbauten (u.a. Badewannenaufsatz, Einbauschrank, Laminatboden) auszubauen und vermietet er die Wohnung mitsamt den Einbauten an einen Nachmieter, so hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der fiktiven Rückbaukosten gegenüber seinem alten Mieter  (LG Berlin Urt. v. 21.6.2021 – 64 S 219/20).