Mieter-Tipps

02.05.2022

Mieter Tipp

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Der Vermieter wohnt mit im Haus. Manchmal werkelt er schon kurz nach Sonnenaufgang im Garten, direkt vor meinem Schlafzimmer. Mit ihm darüber zu diskutieren ist zwecklos. Darf er das?
Auch ihr Vermieter muss sich an die Ruhezeiten halten, die allgemeine Nachtruhe gilt grundsätzlich bis 6 Uhr morgens. Aber auch danach darf er nicht lärmen wie er möchte, sondern muss das Gebot der Rücksichtnahme beachten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, welche Ruhezeiten in Ihrer Gemeinde gelten, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an und versuchen Sie, gegebenenfalls mit Unterstützung Ihres örtlichen Mietervereins, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

02.05.2022

Mieter Tipp Schimmel

Mein Vermieter meint, dass ich nach einer Schimmelsanierung keinen Anspruch auf eine fachgerechte Schimmelkontrolle (sog. Freimessung) gegen ihn habe. Stimmt das? Muss mein Vermieter für eventuelle Folgeschäden wegen unzureichender Schimmelbeseitigung haften? 
Ja. Der Vermieter ist grundsätzlich zur Mangelbeseitigung, d.h. in Ihrem Fall zur Schimmelbeseitigung verpflichtet. Diese muss er ordnungsgemäß ausführen; eine Vorschrift, die ihn zur Freimessung verpflichtet, gibt es aber nicht. Ist die Mangelbeseitigung jedoch unzureichend, hat der Mieter unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz für Folgeschäden gegen seinen Vermieter.

04.04.2022

Mieter Tipp

Mietminderung 
Solange bedingt durch einen Wasserschaden die Dusche der Mietwohnung nicht mehr genutzt werden darf, rechtfertigt dies eine Minderung von 40 % (AG Paderborn, Urt. 29.6.21 – 54 C 20/21).

04.04.2022

Mieter Tipp

Überbelegung 
Keine Überbelegung liegt vor, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 Quadratmeter entfällt oder durchschnittlich 10 Quadratmeter pro Person bei der Unterbringung von Familien gegeben sind. (AG München, Urteil v. 29.4.2015, 415 C 3152/15)

04.04.2022

Mieter Tipp

Anfechtung
Mieter:innen können den Mietvertrag anfechten, wenn sie nach dessen Abschluss Kenntnis von Tatsachen erhalten,  die auf mangelnde Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Vermietenden schließen lassen (hier: Mietpfändung wegen Steuerschulden, kein Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution, Vorstrafen wegen Vermögensdelikten) (LG Konstanz – C 61 S 58/15).